Impressum - Blaubeuren Verkehrskonzept


Wie kann der Verkehr zukünftig gelenkt werden? Hier finden Sie Informationen zu den Varianten.
Ein Verkehrskonzept ist vielschichtig und muss unterschliche Anforderungen und Nutzungsinteressen in Betracht ziehen. Es soll Antwort geben auf die übergeordnete Frage: Wie kann die Verkehrsinfrastruktur so gestaltet werden, dass die Aufenthaltsqualität in der Altstadt gesteigert wird?
Im Vorfeld wurden bereits verschiedene Varianten der zukünftigen Verkehrsführung identifiziert und von Fachplanern eingehend untersucht (siehe unten). Nun geht es darum, aus den acht untersuchten sogenannten "Planfällen" die Variante auszuwählen, die die Aufenthaltsqualität dauerhaft am besten steigert.
Zudem sollen besonders relevante und wichtige Aspekte, die beim Verkehrskonzept bedacht werden müssen, ermittelt und im besten Fall schon Lösungsansätze entwickelt werden. Dies kann beispielweise das Thema Parken betreffen, aber auch die Frage, welche Rechte Radfahrer:innen in der Fußgängerzone haben.

Mögliche Varianten - Um diese Planfälle geht es
Hinweis
Die Präsentation der Ergebnisse als Videovortrag können Sie sich hier anschauen.
Detaillierte Informationen zu den einzelnen Planfällen sowie die Pläne zum Herunterladen finden Sie jeweils auf den entsprechenden Unterseiten:
Die Ergebnisse der Verkehrsuntersuchung in Bild und Ton
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The URL can point to any video file or a Youtube video.
Zusätzlich zum Slider können Sie sich die ausführliche Präsentation der Ergebnisse auch als Videovortrag anschauen und anhören.
Und natürlich können Sie den Vortrag darüber hinaus als PDF herunterladen.
Dokumente zum Download
Damit Sie bestens informiert sind, haben wir für Sie alle relevanten Dokumente zum Prozess übersichtlich zum Download bereitgestellt:
- Beschlussvorlage GR (08.03.2022) [PDF, 20.746 KB]
Thema: Verkehrskonzeption Altstadt - Vorstellung Verkehrsgutachten und weiteres Vorgehen - Beschlussvorlage GR (22.03.2022) [PDF, 234 KB]
Thema: Verkehrskonzept Blaubeuren - Überbrückungsangebot zur Reduzierung der Verkehrslast; Vorberatung eventueller Varianten - Präsentation der Verkehrsuntersuchung [PDF, 5.678 KB]
Weitere wichtige Aspekte beim Verkehrskonzept
Neben der Überlegung, welche Variante am besten zu den Bedürfnissen der Blaubeurer Bürgerinnen und Bürger passt, gibt es weitere Aspekte zu bedenken.
Zum Beispiel: Müssen Radfahrer:nnen absteigen? Welche Sonderrechte brauchen Anwohner:innen oder Händler:innen? Wie wird mit dem Lieferverkehr umgegangen?
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Impressum
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Angaben gemäß § 5 TMG:
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Vor dem Kreuzberg 28
72070 Tübingen
Vertreten durch:
GF Swen Heinemann
Kontakt:
Telefon: 07071/56 67 638
E-Mail: info@hit-buergerbeteiligung.de
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Swen Heinemann
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Wir danken allen Fotograf:innen und Graphiker:innen, die hier Bilder zur kostenlosen Verwendung bereit stellen.
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Info
Überbrückende Lösung: Temporäre Fußgängerzone
Auf der Basis der dann vorliegenden Daten sowie den Ergebnissen der Bürgerbeteiligung soll ein Konzept zur Lösung bzw. Dämpfung der aktuellen Problemlagen erarbeitet werden. Um alle Punkte entsprechend einbeziehen zu können, wird eine Entscheidung des Gemeinderates zum Verkehrskonzept Ende 2022 angestrebt. Die Umsetzung kann daher frühestens im ersten Halbjahr 2023 gelingen.
Bis zur Implementierung des finalen Verkehrskonzeptes bedarf es daher einer überbrückenden Lösung, um den Verkehrsdruck auf die Altstadt in der Zwischenzeit zu mindern. Bereits 2018 und 2019 wurde in der Karlstraße und in der Webergasse temporäre Fußgängerzonen eingerichtet. Auf Basis der dabei gesammelten Erkenntnisse, erarbeitete ein informeller Arbeitskreis aus Mitgliedern der Stadtverwaltung und des Gemeinderates eine entsprechende Übergangslösung, die am 14. April vom Gemeinderat in einer öffentlichen Sitzung beschlossen wurde.
Ausgestaltung der Übergangslösung
Es werden temporär für Samstage, Sonn- und Feiertage zwei Fußgängerzonen eingeführt. Dabei erstreckt sich eine Fußgängerzone von der Weilerstraße 2 (Becka Beck) bis zum Rathaus und ragt in den nördlichen und südlichen Kirchplatz bis Höhe TWB und Kirchplatz 8 ein. Flankiert wird diese Fußgängerzone von einer weiteren Fußgängerzone in der Webergasse zwischen Küfergasse und Ziegelgasse. Generell ausgenommen sind dabei Liefer- und Radverkehre. Anwohner erhalten eine schriftliche Ausnahmegenehmigung.
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