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Start der Workshopphase

Vielen Dank für Ihr Mitwirken und Ihr Engagement für das Mobilitätsentwicklungskonzept Metzingen!
Die nahezu 400 Beiträge und über 200 Einträge wurden für die Stadtverwaltung aufbereitet und das beauftragte Verkehrsplanungsbüro wird die Hinweise im nun zu erstellenden Mobilitätskonzept berücksichtigen.

Die Pinnwand

Hier auf der Pinnwand finden Sie alle Beiträge, die wir von Ihnen erhalten haben.

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null (230) Barrierefreie E-Ladesäule für PKW

Um ein selbstbestimmtes Leben in der Stadt Metzingen zu ermöglichen, wünsche ich mir eine barrierefreie E-Ladesäule. Es müssten die folgenden Punkte erfüllt werden: Für die barrierefreie Zugänglichkeit muss die Parkbucht mindestens 3,50 Meter und 5,00 Meter lang sein. Für den seitlichen Einstieg muss auf jeder Längsseite des PKW eine niveaugleiche Bewegungsfläche von mindestens 1,50 Meter Breite freigehalten werden. Für den Heckausstieg wird eine zusätzliche Bewegungsfläche von mindestens 2,50 Meter Tiefe benötigt. Die Bewegungsfläche für den Seiten- bzw. Heckausstieg muss barrierefrei an den Gehweg angebunden sein, z.B. über einen abgesenkten Bord. Es darf keine Überwindung von Ladekabeln auch während des Ladvorgangs erforderlich werden. Die Längsneigung der Bewegungsfläche darf 3 %, die Querneigung 2% nicht überschreiten. Die Bewegungsfläche muss rutschhemmend, eben und erschütterungsarm berollbar sein, wie bituminös und hydraulisch gebundene Oberfläche oder nach DIN 18318 ausgeführten Pflaster- und Plattenbelägen. Gehwegbegrenzungen müssen so gestaltet werden, dass sie mit einem Langstock leicht und sicher wahrgenommen werden können. Befindet sich der Ladeanschlusspunkt auf einem Gehweg, muss sich die Ladestation visuell stark kontrastierend von der Umgebung abheben. Poller müssen mindestens 90 cm hoch sein. Der Ladeanschlusspunkt sollte stufenlos erreichbar sein. Blinde und sehbehinderte Menschen müssen die Ladestation rechtzeitig wahrnehmen können; durch taktil erfassbare Elemente nach DIN 18040-1, Wechsel des Oberflächenbelags, Bodenindikatoren nach DIN 32984 und durch eine visuell stark kontrastierende Gestaltung. Um den Ladestecker greifen zu können, muss die Ladestation unterfahrbar sein. Die Breite des Beinfreiraums muss mindesten 90 cm betragen. Die Greifhöhe sollte grundsätzlich 85 cm über dem Boden liegen. Seitlich der Ladestation sollten rechts und links mindestens 50 cm frei gelassen werden. Die Ladestation sollte leicht zu benutzen sein. Drehbewegungen mit der Hand sollten vermieden werden. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass barrierefreie Ladeinfrastruktur aus gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Gründen eine kluge Entscheidung ist. Einerseits fördert die gesellschaftliche Teilhabe und Inklusion und trägt zu einem umweltfreundlicheren Verkehrssystem bei.

28.12.2023, Kurt Linhart