FAQ - Rewarm Dußlingen
Der zweite Bauabschnitt
In Dußlingen wurde Mitte 2022 mit dem Bau eines Nahwärmenetzes im Bereich der Ortsmitte „Altes Rathaus“ begonnen, das unter anderem aus erneuerbaren Energien gespeist wird.
Die Wärme wird zentral in einer Heizzentrale im Keller der Anne-Frank-Schule erzeugt und über ein Leitungssystem zu Ihrem Gebäude transportiert. Der 1. Bauabschnitt im Bereich Ortsmitte „Altes Rathaus“ ist fast abgeschlossen - weitere Informationen dazu finden Sie hier.
Der 2. Abschnitt wird nun weiter in der Kappelstraße/ Kreßbacher Straße bis zum Bauhof sowie im Anschluss an das bisherige Netz in der Bahnhofsstraße und evlt. im Anschluss an den Steinlachweg verlaufen. Eine zusätzliche Heizzentrale mit erneuerbaren Energien ist in Planung.
Aktuelles
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Was ist Nahwärme?
Der Begriff Nahwärme bezeichnet die Wärmeversorgung eines kleineren Gebiets durch eine Heizzentrale. Die Übertragung der Wärme erfolgt dabei über verhältnismäßig kurze Strecken. Mit Hilfe von einem oder mehreren Wärmeerzeuger(n) wird Wasser erwärmt und über ein verzweigtes Rohrleitungsnetz – das Nahwärmenetz – zu den Wärmabnehmern transportiert. Über einen Wärmetauscher, welcher sich in einer sogenannten Hausübergabestation befindet, wird die Wärme vom Nahwärmenetz auf das Heizungssystem des Wärmeabnehmers übertragen. Das abgekühlte Wasser fließt über den Rücklauf zurück zur Heizzentrale.
Nähwärme – was sind die Vorteile?
- Energie aus der Region – für die Region
- Einbindung der regionalen Forstwirtschaft und Unternehmen
- Das Geld bleibt in der Region -> Steuereinnahmen für die Gemeinde
- Schonung der Umwelt und folgender Generationen durch Verringerung von CO2-Emissionen und Atommüll
- Weitestgehende Unabhängigkeit von fossilen Energieträgern
- Dauerhaft günstigere und kalkulierbare Heizkosten
- Kein Wartungsaufwand für die Heizung
- Keine Schornsteinfegerkosten
- Es wird nur die kWh-Endenergie bezahlt – keine Wirkungsgradverluste
- Hohe Versorgungssicherheit durch die Redundanz der Energieträger in Verbindung mit Pufferspeicher in der Heizzentrale
Wie kommt die Nahwärme in mein Haus?
Vom Nahwärmenetz in der Straße wird die Hausanschlussleitung über Ihr Grundstück in den Heizungsraum verlegt und an die Hausübergabestation angeschlossen. Dafür ist eine Kernbohrung erforderlich, durch die die Hausanschlussleitungen (Vorlauf und Rücklauf) in das Gebäude geführt werden. Danach wird die Wand wieder wasserdicht verschlossen.
Welche Funktion hat die Hausübergabestation?
Das heiße Wasser des Nahwärmenetzes wird mit Hilfe von Pumpen zu den Häusern transportiert (Vorlauf). Die Hausübergabestation enthält einen Wärmetauscher, der die Wärme auf den hausinternen Heizkreislauf überträgt. Das abgekühlte Wasser fließt zurück in das Nahwärmenetz zur Heizzentrale (Rücklauf). Über den Wasserdurchfluss und die Temperaturdifferenz zwischen Vor- und Rücklauf wird mit Hilfe des in der Übergabestation integrierten Wärmemengenzählers die abgenommene Wärme ermittelt.
Was wird bei der Montage der Hausübergabestation benötigt?
Benötigt wird ein Platz für die Übergabestation, je näher an der Hausanschlussleitung desto besser. Außerdem wird ein Stromanschluss / eine Steckdose mit 230V benötigt.
Was beinhaltet die Wärmeübergabestation?
Die Übergabestation beinhaltet den Wärmetauscher, Absperrarmaturen, Volumenstromregler, Wärmemengenzähler, Regelventil und Regelung so wie die bisherige Heizung.
Wo ist die Schnittstelle zwischen Nahwärmenetz und meiner Heizung?
Die Schnittstelle zwischen Nahwärmenetz und Heizungsanlage im Haus ist die sogenannte Wärmeübergabestation. Die Übergabestation wird an einer freien Wand montiert (die Nahwärmeübergabestation befindet sich im Eigentum der Betreibergesellschaft, das heißt bis hierhin ist der Netzbetreiber verantwortlich). Dieser muss dafür Sorge tragen, dass auch bei minus 20 °C ausreichend Wärme für Ihre Heizungsanlage zur Verfügung steht. Kann ich meine alte Heizungsanlage in Betrieb lassen? „Jein“. Handelt es sich um eine Solarthermieanlage oder einen Kachelofen ist eine Kombination mit der Nahwärme möglich und aus ökologischen Gesichtspunkten auch wünschenswert. Bei fossil betriebenen Heizungsanlagen müssen Sie die Heizung stilllegen bzw. auszubauen. Dies ist für die Planungssicherheit unerlässlich.
Ich habe noch Heizöl in meinem Tank. Kann ich auch erst zu einem späteren Zeitpunkt Wärme abnehmen?
Bei geringen Restmengen kann das Heizöl noch verbraucht werden, bis Sie an das Nahwärmenetz angeschlossen werden. In der Regel gewährt der Betreiber eine Übergangsfrist. Die Details dazu regelt der Wärmeliefervertrag.
Kann ich mich auch zu einem späteren Zeitpunkt anschließen lassen?
„Jein.“ Während der Planungsphase eines Nahwärmeprojektes werden die Wärmebedarfe der Interessenten abgefragt. Anhand dieser Daten wird im Anschluss das Netz ausgelegt. Sollten zu einem späteren Zeitpunkt weitere Interessenten hinzukommen, können diese unter Umständen nicht angeschlossen werden, wenn die Auslastungsgrenze des Nahwärmenetzes erreicht ist.
Kann die Nahwärme auch für Niedrigtemperaturheizanlagen (Fußbodenheizung) genutzt werden?
Dies ist problemlos möglich. Auch wenn über das Nahwärmenetz immer mindestens 70°C anliegen, kann mit Hilfe eines Mischventils innerhalb des Heizungskreislauf des Wärmeabnehmers die Heizungsvorlauftemperatur auf das gewünschte Niveau abgesenkt werden.
Kann ich bei der Nahwärme auch eine Tag- und Nachtabschaltung eingeben und im Sommer die Heizung ausmachen?
Der Anschluss an das Nahwärmenetz ist mit einem sehr modernen Steuerungs- und Regelungssystem verbunden. Auch Nachtabsenkungen, Einstellung der Warmwassertemperatur, Zeitprogrammierungen, Außentemperatursteuerung, Frostschutz, Ferien- und Wochenendprogrammierung etc. sind möglich.
Wer übernimmt die Wartung des Wärmenetzes?
Der Betreiber des Netzes ist für die Wartung der Leitungen bis zur Übergabestation und für die Wartung der Übergabestation selbst verantwortlich. Für das hausinterne Heizungsnetz sind Sie als Eigentümer verantwortlich.
Was ist, wenn die Hausstation einmal kaputtgeht und ausgetauscht werden muss?
Der Betreiber hat den Hausanschluss mit der Hausstation während der Vertragslaufzeit auf seine Kosten in einem vertragsgemäßen Zustand zu erhalten. Dies umfasst auch Wartungs- und Instandhaltungsmaßnahmen sowie Änderungen oder die teilweise oder vollständige Erneuerung des Hausanschlusses, soweit solche Maßnahmen durch den vertragsgemäßen Gebrauch erforderlich werden. Diese Leistungen sind in der Hausanschlusskostenerstattung enthalten, die einmalig von jedem Nahwärmekunden zu entrichten ist und werden über die gesamte Vertragslaufzeit erbracht, wohingegen eine eigene Heizungsanlage etwa alle 15 bis 20 Jahre auf eigene Kosten ausgetauscht werden muss.
Gibt es eine Mindestabnahmemenge?
Nein, eine Mindestabnahmemenge halten wir aus ökologischen Gründen für nicht vertretbar.
Vorvertrag – was bedeutet das?
Sie als Wärmekunde brauchen Kostensicherheit, insbesondere bei den Wärmepreisen und den Hausanschlusskosten. Diese bekommen Sie durch den Abschluss eines Vorvertrages. Der Vorvertrag benennt bereits heute den Arbeits- und Grundpreis, welche auch im Hauptvertrag für die Wärmeversorgung gelten werden.
Was passiert mit dem Vertrag, wenn ich mein Haus verkaufe oder vererbe?
Der Wärmeliefervertrag geht mit allen Rechten und Pflichten an den neuen Eigentümer über.
Wer bezahlt den Wärmetauscher?
Der Wärmetauscher gehört zur Hausstation und diese ist Bestandteil des Hausanschlusses. Folglich sind die Kosten für die Anschaffung sowie die Montage und Inbetriebnahme der Hausstation, in der einmalig zu entrichtenden Hausanschlusskostenpauschale enthalten.
Wer übernimmt die Hausanschlusskosten?
Im Zuge der Tiefbauarbeiten übernimmt der Betreiber des Nahwärmenetzes die Beauftragung der Leitungsverlegung ins Haus bis zur Übergabestation und die Installation der Übergabestation. Die Kosten werden Ihnen bei Netzneubau gegen einen pauschalen Betrag in Rechnung gestellt. Bei einem nachträglichen Anschluss an eine bestehende Trasse werden die Anschlusskosten individuell berechnet. Die Übergabestation bleibt dabei im Eigentum des Betreibers, wobei dieser auch anfallenden Kosten für Wartung und Reparaturen übernimmt. Alles jenseits der Übergabestation fällt in die Zuständigkeit des Hauseigentümers. So z.B. die Einbindung des hausinternen Heizkreislaufs (Neuanbindung an die Übergabestation).
Wie beantrage ich Fördermittel?
Bezüglich der BEG EM-Förderung und der damit verbundenen Antragsstellung hat es kurzfristig Änderungen ergeben. Die Förderung ist nur noch bis 14.08.2022 gültig. Danach gibt es eine geänderte Form, welche Sie in der Mitteilung des Bundeswirtschaftsministeriums (BWMK) einsehen können.
Aufgrund der Kurzfristigkeit der Antragsstellung, bieten wir Ihnen an, dass das Ingenieurbüro Lorinser Sie bei der Antragsstellung unterstützt. Für mehr Informationen, Beratung und Unterstützung kontaktieren Sie gern das Ingenieurbüro Lorinser: ingenieurbuero@lorinser.org oder 07371/961688
Sind die Wiederherstellungskosten bei der Verlegung der Hausanschlussleitung auf meinem Grundstück in der Anschlusskostenpauschale enthalten?
Der Hausanschluss umfasst die Abzweigstelle, sowie die Verlegung der Hausanschlussleitungen bis zur Hausstation. Die Kosten für die Wiederherstellung der Oberflächen bei Verlegung der Hausanschlussleitung auf Ihrem Grundstück sind damit in der Hausanschlusskostenpauschale enthalten und es kommen keine weiteren Kosten auf Sie zu.
Können zwei Grundstücke über eine gemeinsame Hausanschlussleitung angeschlossen werden?
Das ist aus technischer Sicht kein Problem. Sollten Sie Eigentümer beider Grundstücke sein, spricht auch rechtlich nichts dagegen. Anders ist es bei verschiedenen Eigentümern. Um die Wärmelieferung beider Anschlussnehmer sicherstellen zu können, müsste eine Dienstbarkeit (Nutzungsrecht) eingetragen werden.
Termine
- Ende Juli 2023: Verbindliche Zusage für den 2. Bauabschnitt für einen Anschluss am Nahwärmenetz „rewarm“ - Abschluss eines Nahwärme- und Wärmeliefervertages
- 05.07.2023, 19.00Uhr: Informationsveranstaltung für den zweiten Bauabschnitt in der Kulturhalle. Weitere Informationen finden Sie hier.
- 28.06.2023, 18.00Uhr: Veranstaltung für den Start des Rewarm Projekts in der Kulturhalle
- April 2023: Die Planung des zweiten Bauabschnitts beginnt - zum Fragebogen geht es hier.
- Juni 2022 – April/Mai 2023: Bauliche Umsetzung
- 22. September 2022: Sanierungsmobil auf dem Dußlinger Rathausplatz
- 22. Juni 2022: Spatenstich
- 20. Juni 2022: Baubeginn
- 2. Juni 2022: Baustellenbegehung
- 21. April 2022: Sprechstunde und Beratung zur Nahwärme in Dußlingen
Ort: Rathaus Dußlingen
Zeit: 9.00 Uhr bis 12:00 Uhr
Terminvereinbarung bei Frau Kübler unter 07072 9299-44 oder DKuebler@dusslingen.de. - 24. Februar 2022: Informationsveranstaltung zur Nahwärme in Dußlingen
Ort: KULTURHALLE Dußlingen
Beginn: 19:00 Uhr - Umfrage zum Bedarf
- 13. Dezember 2021: Informationsveranstaltung zur Nahwärme in Dußlingen
Ort: KULTURHALLE Dußlingen
Beginn: 19:00 Uhr
Weitere Termine werden zeitnah ergänzt.