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Ihre Meinung ist gefragt

Die Stadt Blaubeuren entwickelt ein neues Verkehrskonzept für die Innenstadt. Ziel ist es, den Verkehrsdruck zu reduzieren und somit die Aufenthaltsqualität nachhaltig zu erhöhen. Dabei spielen zahlreiche thematische Aspekte eine Rolle, z.B. die Lage und Ausgestaltung einer Fußgängerzone, die Frage der Parkierung und der Parkraumbewirtschaft, die Lenkung des Verkehrs oder auch mögliche Ausnahmeregelungen.

Das fertige Konzept soll möglichst optimal zu den heutigen, aber auch zufünftigen Anforderungen und Bedarfen passen. Im Rahmen der Erarbeitung fließen deshalb auch die Anliegen, Ideen und Argumente der Bürgerschaft ein.

Hier an der Pinnwand werden wir alle Beiträge, die im Rahmen des Beteiligungsprozesses eingehen veröffentlichen. Darüber hinaus werden wir die Kernaussagen aus allen Beiträgen regelmäßig extrahieren und als Überblick darstellen. So sind Sie immer auf dem neuesten Stand. Machen Sie mit! Wir freuen uns auf Ihre Beiträge. 

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Folgende Fragen können als Orientierung dienen:

  • Wo soll Ihrer Meinung nach die Fußgängerzone eingerichtet werden? Welche der möglichen Varianten halten Sie für die beste?
  • Was spricht aus Ihrer Sicht für oder gegen diese Variante?
  • Welche Aspekte sind Ihnen - als Fußgänger:in, Radfahrer:in, Autofahrer:in - bei der Erstellung eines neuen Verkehrskonzeptes besonders wichtig? Was muss beachtet werden?
Achtung: Der Zeitraum für die Bürgerbeteiligung zum "Verkehrskonzept Innenstadt" endete am 03. Juni 2022. Leider können Sie keine weiteren Beiträge in den Prozess einbringen.

Wir werden nun alle Beiträge sichten, ordnen und die Kernaussagen herausziehen, damit alle Aussagen, Vorschläge und Ideen in den weiteren Prozess einfließen können. Hier auf der Beteiligungwebsite halten wir Sie außerdem über den weiteren Prozess auf dem Laufenden, schauen Sie also gern auch immer wieder hier vorbei.

Inhalte mit dem Schlagwort parkplatzmanagement .

Variante 6 und 7 gefallen mir am besten. Vorrangig sollte man sich Gedanken darüber machen, dass das Problem "Verkehr in der Innenstadt" erst gar nicht entsteht. Es sollten außerhalb Parkmöglichkeiten geschaffen werden, z.B. Güterbahnhof (ehem. Sport Wiedenmann), jetziges Feuerwehrgelände oder wie der bereits erwähnte Vorschlag neben dem Jugendhaus. Diese Parkgelegenheiten sollten kostenpflichtig sein. Dafür könnte man einen kostenfreien Transfer zum Blautopf/ Innenstadt anbieten. Um den Verkehr aus der Innenstadt rauszuhalten, sollte man ein Verkehrsleitsystem für die Besucher einrichten. An Sonn- und Feiertagen sollte die Innenstadt komplett zur Fußgängerzone erklärt werden, ausgenommen Anwohner mit Anwohnerparkausweis. An Geschäftstagen bis ca. 18:00 Uhr den Verkehr weiterhin zulassen, damit der Einzelhandel nicht ausstirbt. Generell sollte das Parken kostenpflichtig sein. Wie schon in anderen Städten gesehen (Bad Wurzach) die ersten 20 Minuten kostenfrei, danach eine geringe Parkgebühr (€ 0,50 / 30 Minuten). Das sind natürlich nur Anregungen und Gedankenspiele.

03.06.22, Anonym

Variante 3 wäre sicher sinnvoll. Eine Fußgängerzone in der Karlstraße ist zu befürworten, Ausnahme für Linienverkehr wäre sinnvoll, da die Umlaufzeiten sonst nochmals länger und somit unattraktiv werden sowie der komplette Busverkehr über die Karlstraße Richtung Bahnhof die Stadt verlässt.

Mauergasse mit der aktuellen Einbahnstraßenregelung ist für uns sehr ungünstig, da auch das Blautopfbähnle über die Lindenstraße und Bergstraße fahren muss. Eine Befahrung der Mauergasse mit Linienbussen ist (in beiden Richtungen) nicht möglich.

Zweirichtungsverkehr Bergstraße: Für (Gelenk-)Busse ist kein Begegnungsverkehr möglich und die Anwohner verlieren Parkplätze. Somit stellt dies keine Alternative dar.

Die Webergasse muss befahrbar bleiben, für einige Geschäfte stellt die direkte Autoanbindung noch einen wichtigen Teil der Geschäftsgrundlage dar. Das eigentliche Ziel und die große Herausforderung ist doch, den Verkehr aus der Stadt raus zu halten. Die Zahlenspielereien sowie das damalige Gutachten verschieben hier nur die Verkehre innerhalb der Stadt. Deshalb wäre es doch notwendig, Parkplätze am Stadtrand zu schaffen. Ein möglicher Lösungsansatz, wäre der Wanderparkplatz neben dem Jugendhaus. Hier müsste man prüfen inwieweit es möglich ist, ein großes Parkhaus (evtl. über die Straße gebaut) zu errichten. Der Fußweg zum Blautopf und zur Innenstadt ist ohne Shuttle zu bewältigen (ca. 600 m). Mit der nahezu direkten Anbindung an die B28 hätte man den Verkehr weg vom „Städtle“. Die Verkehrsführung muss entsprechend ausgewiesen werden, damit die Touristen dorthin geleitet werden. Die bereits existierenden Parkplätze (Freibad,) müssen dann auch zwangsläufig kostenpflichtig werden, damit diese für Touristen nicht zur billigen Alternative werden. Sinnvoll wäre es hierbei für die Bewohner von Blaubeuren einen Parkausweis zur Verfügung zu stellen und die Parkplätze auch als Freibad- u. Hallenbadparkplätze auszuweisen. Auch die Variante im Gewerbegebiet zu parken ist denkbar, wobei hier zwingend ein Pendelverkehr eingerichtet werden muss, da die Entfernung für viele fußläufig nicht zu bewältigen ist

02.06.22, Christian Mann (Auto-Mann GmbH & Co.)

Sehr geehrte Damen und Herren,

keine der Varianten ist wirklich überzeugend. Ich plädiere dafür, dass zunächst einmal alle Straßen und Gassen, die innerhalb der Stadtmauer liegen, sowie die Straßen Lindenstraße, Bergstraße und Auf dem Graben, die den Altstadtring bilden, ganzjährig zur Wohn- und Spielstraße erklärt werden. Saisonbedingt von Mai bis September und da an den Sonn- und Feiertagen kann die Karlstraße von der Weilerstraße an in die Klosterstraße hinein bis zur Mauergasse und auch die Webergasse Fußgängerzone werden. Die Mauergasse sollte Einbahnstraße in Richtung Graben werden, die Bergstraße bleibt einspurig wie bisher. Alle öffentlichen Parkplätze im Stadtbereich sollen gebührenpflichtig werden, maximale Parkzeit 3 Stunden. Für die Anwohner sollten Berechtigungsscheine ausgegeben werden. Die Gegenwart zeigt, dass eine große Anzahl zwei- und vierrädriger Verkehrsteilnehmer nicht weiß, oder mutwillig missachtet, dass in der Karlstraße, der Klosterstraße und der Webergasse schon jetzt die Geschwindigkeit auf 7 km/h begrenzt ist. Deshalb ist eine deutliche Überwachung der Regelungen sehr wichtig. Auch Fahrräder sollen die Fußgängerzone beachten, an Sonn- und Feiertagen muss deshalb das Verkehrsschild, das die Befahrung gegen die Einbahnstraße erlaubt mindestens abgedeckt werden.

Mit freundlichen Grüßen

01.06.22, Peter Rinker

Variante 8 gefällt mir am besten. Dafür spricht die Beruhigung der Altstadt. Dort sollten  Gehbehinderte Parkplätze erhalten. Darüber hinaus ist mir wichtig, dass man die Touristenströme (Autos) nicht in die Altstadt lässt. Bitte auf keinen Fall ein Parkhaus im Graben! Nur im Handelsgebiet beim Norma (Parkhaus, statt Parkplätze oder bei der alten Feuerwehr, wenn neu gebaut).

01.06.22, anonym

Blaubeuren ist an den Wochentagen in Bezug auf den Autoverkehr ein beschauliches mittelalterliches Städtchen. Wenn aber an Sonn- und Feiertagen Touristen die Innenstadt und den Bereich rund um den Blautopf überschwemmen, macht vor allem der Parkplatz-Suchverkehr den Aufenthalt in manchen Bereichen unerträglich. Deshalb muss auch schon weit vor der Innenstadt der Suchverkehr auf Parkplätze außerhalb der Innenstadt geleitet und das Parken in der Innenstadt erschwert werden.
Wenn Parkplätze im Handelszentrum mit einem engmaschigen Pendelverkehr verbunden sind, ist das Parken dort für Touristen selbst dann zuzumuten, wenn die Fahrt mit dem Bähnle etwas kostet. Die Parkplätze in der Innenstadt, auch die „auf dem Graben“, am Friedhof und auf dem Platz der Talmühle, sollten alle gebührenpflichtig sein, mit einer Parkbegrenzung auf maximal ein bis drei Stunden, je nachdem wie weit der Weg in die Stadtmitte ist.

Die Fußgängerzone sollte an Wochenenden und Feiertagen, von Anfang Mai bis Ende September gelten, und zwar in der Karlstraße von der Weilerstraße bis zur Marktstraße und dann weiter in der Klosterstraße bis zur Mauergasse. Die Durchfahrt von der Hirschgasse in die Marktstraße muss dann mit entsprechenden Schildern gekennzeichnet sein, sodass nicht in die Klosterstraße hineingefahren wird.
Der Parkplatz „Rossmarkt“ kann von der Lindenstraße her angefahren werden, die weiterhin für zwei Richtungen offen bleiben kann, dies auch als Tribut an die Bewohner vom Blauberg und Innenstadtbesucher von der Alb her. Damit sich aber der Suchverkehr beim Einfahrt in die Mauergasse nicht wieder unnötig staut, muss die Mauergasse entweder wieder in zwei Richtungen befahrbar sein, oder in die Richtung zum Graben hin als Einbahnstraße ausgewiesen werden.
Im letzten Fall könnten in der Mauergasse übrigens auch Motorradparkplätze entstehen. Auch die Webergasse soll als Fußgängerzone ausgewiesen werden von der Küfergasse bis zur Ziegelgasse.

Vielleicht wäre es hilfreich, wenn die Küfergasse in ihrer Richtung umgedreht würde. Mit der Bergstraße, die auf jeden Fall so bleiben soll wie bisher, und der Lindenstraße hätten wir dann zwei Straßen die von der Alb her in die Altstadt führen und zusammen mit der Marktstraße drei, die wieder nach oben hinausführen. Alle anderen Straßen und Gassen innerhalb der ehemaligen Stadtmauer, und auch die Straße „Auf dem Graben“, werden zu Wohn- und Spielstraßen erklärt.

01.06.22, anonym

Variante 3 ist am attraktivsten. Man sollte auf keinen Fall in der Webergasse eine Füßgängerzone einrichten. Die Geschäfte in der Webergasse und Karlstraße sollten leicht mit dem PKW erreichbar bleiben, auch für Personen, die nicht mehr gut und weit gehen können. Das Beibehalten des Kurzzeitparkens ist in diesem Bereich wichtig. Gegenverkehr in der Bergstraße ist für die Bewohner unzumutbar und belastend. Der Tourismusverkehr soll durch Parkplätze im Industriegebiet von der Kernstadt ferngehalten werden. Sonntags und an Feiertagen herrscht Verkehrschaos in der Innenstadt. Es ist es nicht mehr schön, in Blaubeuren unterwegs zu sein.

01.06.22, anonym

Allgemein: Keine Variante ist tauglich, da der vorhandene und zukünftige Verkehr nur neu verteilt werden würde.

Die Verkehrsleitplanung sollte meiner Meinung nach aber zum Stadtrand, Bahnhof, Handelsgebiet bzw. zu errichtendem Parkhaus „Unter dem Kühnenbuch“ in den Berg hinein ( sh. Meersburger Parkhaus im Weinberg an der Fähre) führen. Ich finde außerdem, Vierzigtonner gehören genauso wenig in die Stadt wie der Transitverkehr. Zusätzlich braucht es ein komplettes, kostenpflichtiges Parkplatzmanagement - auch für sämtliche Anwohner (Parkausweis etc.) - sowie massiven Ausbau des Nahverkehrs, um die Verkehrswende und damit zukünftig den täglichen Autoverkehr zu reduzieren.

Die Tunnelwartung der Umgehungsstraße ist generell nur über die B28 abzuwickeln (mittels Ampelregelung) und nicht durch die Berg- und die Karlstraße. Blaubeuren hat eine der besten Umgehungsstraßen weit und breit über die B28, diese gilt es auch entsprechend zu nutzen.

Die Ampelkreuzung (Weiler-, Karlstraße und „Auf dem Graben“) muss auf Fußgängertauglichkeit umprogrammiert werden. Denn während der Wartezeiten für das Fußvolk erfolgen bisher oft mehrere Ampelschaltungen zugunsten der Autos, zudem sind die Zeiten zum Überqueren der Kreuzung viel zu kurz. Es wäre sinnvoll die Ampelkreuzung zu demontieren und stattdessen eine Rechts- vor Linksregelung einzuführen und Fußgängerüberwege an allen Einmündungen vorsehen. Die Vorteile wären, dass der Autoverkehr seine Vorrangstellung verlieren würde und die „Grünraserei“ vor der Ampel hinfällig wäre.

In der Bergstraße sollte Tempo 30 permanent und konsequent geprüft und durchgesetzt werden (elektronisch und mechanisch). Das Blitzerauto mit „KA“ – Kennzeichen ist längst bekannt. Es braucht zudem eine Tonnagebeschränkung und die Einführung einer Rechts-vor-Links-Regelung bzw. Stichstraße an der Ecke Bergstraße/Weilerstraße. Zum Verständnis, die Bergstraße besitzt selbst eine Stichstraße und die sollte gemeinsam mit der Weilerstraße ein Vorrecht bekommen. Es sollten an mehreren Stellen Fußgängerüberwege an mehreren Stellen vorgesehen werden. Der Gehweg rechts fehlt komplett. Auch der Rückbau der Bergstraße durch wechselseitige Anordnung von Parkbuchten (Verengungen ohne Parkplatzverluste) wäre sinnvoll, denn damit wird die Bergstraße unattraktiv für den Durchgangsverkehr. Auch die Einrichtung einer Bushaltestelle für mehr Nahverkehrsinteressenten wäre sinnvoll.  Der Abfluss des Durchgangsverkehrs aus Richtung „Sonderbucher Steige“ sollte konsequent über die Kreisstraße K7406 zur B28 gelenkt werden (Bergstraße Anlieger frei). Dazu Einrichtung eines Kreisels auf der B28, um gefahrlos und gleichberechtigt in die Bundesstraße einmünden zu können.

Zum Thema Radverkehr: Karlstraße (nicht Fußgängerzone) könnte in eine „Fahrradstraße“ umgewandelt werden, in der die Radfahrer ein Vorrecht vor Autofahrern haben. In der Innenstadt sollten Fahrradparkplätze vorgesehen werden. Der Radverkehr ist bislang auf der K7406 in der Verlängerung der Marktstraße ungelöst. Viele fahren unerlaubt auf dem Gehweg in beiden Richtungen. Wer vorschriftsmäßig die K7406, stadtauswärts befährt, hat an der B28 keinen gefahrlosen Anschluß an den mit viel Geld erneuerten Radweg nach Seißen (ein Kreisel würde dafür ebenso eine Verbesserung bringen).

19.05.2022, Harry Pill


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