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Ihre Meinung ist gefragt

Die Stadt Blaubeuren entwickelt ein neues Verkehrskonzept für die Innenstadt. Ziel ist es, den Verkehrsdruck zu reduzieren und somit die Aufenthaltsqualität nachhaltig zu erhöhen. Dabei spielen zahlreiche thematische Aspekte eine Rolle, z.B. die Lage und Ausgestaltung einer Fußgängerzone, die Frage der Parkierung und der Parkraumbewirtschaft, die Lenkung des Verkehrs oder auch mögliche Ausnahmeregelungen.

Das fertige Konzept soll möglichst optimal zu den heutigen, aber auch zufünftigen Anforderungen und Bedarfen passen. Im Rahmen der Erarbeitung fließen deshalb auch die Anliegen, Ideen und Argumente der Bürgerschaft ein.

Hier an der Pinnwand werden wir alle Beiträge, die im Rahmen des Beteiligungsprozesses eingehen veröffentlichen. Darüber hinaus werden wir die Kernaussagen aus allen Beiträgen regelmäßig extrahieren und als Überblick darstellen. So sind Sie immer auf dem neuesten Stand. Machen Sie mit! Wir freuen uns auf Ihre Beiträge. 

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Folgende Fragen können als Orientierung dienen:

  • Wo soll Ihrer Meinung nach die Fußgängerzone eingerichtet werden? Welche der möglichen Varianten halten Sie für die beste?
  • Was spricht aus Ihrer Sicht für oder gegen diese Variante?
  • Welche Aspekte sind Ihnen - als Fußgänger:in, Radfahrer:in, Autofahrer:in - bei der Erstellung eines neuen Verkehrskonzeptes besonders wichtig? Was muss beachtet werden?
Achtung: Der Zeitraum für die Bürgerbeteiligung zum "Verkehrskonzept Innenstadt" endete am 03. Juni 2022. Leider können Sie keine weiteren Beiträge in den Prozess einbringen.

Wir werden nun alle Beiträge sichten, ordnen und die Kernaussagen herausziehen, damit alle Aussagen, Vorschläge und Ideen in den weiteren Prozess einfließen können. Hier auf der Beteiligungwebsite halten wir Sie außerdem über den weiteren Prozess auf dem Laufenden, schauen Sie also gern auch immer wieder hier vorbei.

Inhalte mit dem Schlagwort einbahnstraße .

Eigentlich spricht nichts für irgendeine der Varianten. Keine der hier angegebenen Lösungen erfüllt den eigentlichen Zweck. Der Verkehr wird nur, je nachdem in welche Richtung, zum Leid einer und zur Freude anderer umgeleitet. Bsp.: Bergstraße, Zweirichtungsverkehr: Zum Leid der Bergsträßler, zur Freude aller, die dort nicht wohnen. Davon abgesehen ist die Bergstraße jetzt schon sehr stark befahren und gefährlich. Für Zweirichtungsverkehr ist sie nicht ausgelegt. Ein möglicher Lösungsansatz wären z.B. Parkhäuser an sinnvollen Stellen, wie dem Bahnhof, dem JuHa, dem Industriegebiet, etc.

03.06.22, Jan Fiedler

Wir bevorzugen Variante 7 mit umfassender Fußgängerzone in der Karl- und Klosterstrasse sowie komplette Webergasse. Einbahnstraße Bergstraße wie bisher und Einbahnstraße Mauerstraße, Klosterstraße und Lindenstraße in Richtung Sonderbucher Steige. Eine Fußgängerzone in diesem erweiterten Bereich ermöglicht gefahrloses, entspanntes, geruchs- und lärmfreies Flanieren, in Straßen-/Cafés und Restaurants sitzen oder einkaufen. Vorschläge, um den (Touristen-)Verkehr aus der Altstadt fernzuhalten; - Parkplätze im Gewerbegebiet auch am Sonntag nützen (in anderen Städten muss man auch teils 15 min. zu Fuss zum Zentrum gehen) - Kostenpflichtiges zwei- bis dreistöckiges Parkhaus, ggf. mit Tiefbau: - an bereits bestehendem Parkplatz zwischen Bahnhof und Brücke nach Gerhausen - rechts neben ehem. Sport Wiedemann - an Grünfläche Stadteinfahrt vor Jugendhaus / DLRG-Vereinsheim - Kostenpflichtiges Touristenshuttle (ähnlich Blautopfbähnle) in die Altstadt KEIN Parkhaus am Graben / innerhalb der Stadt – Bausünde – verschandelt Ortsbild und Blick auf Kloster, Stadtmauer und Fachwerkhäuser!!! Mit freundlichen Grüßen

01.06.22, Elisabeth und Thomas Bühler, Blaubeuren

Ich bin 96 Jahre alt und leide jetzt schon unter dem Lärm, den der Verkehr in der Bergstraße verursacht, vor allem wenn der Tunnel gesperrt ist. Bei Gegenverkehr wird es unerträglich und der Balkon gar nicht mehr nutzbar sein.

01.06.22, Susanne Baumann

Fußgängerzone - ja! Die Webergasse ist offen. Die Bergstraße ist schon mit ungefähr 2800 Kfzs belastet, daher sind wir gegen den Zweirichtungsverkehr. Bitte bedenken Sie, dass wir als Anwohner der Marktstraße bereits genug belastet sind durch das hohe Verkehrsaufkommen.

01.06.22, Lilia Graf und weiterer Anwohner der Wohnanlage Marktstraße

Die Fußgängerzone sollte in der Karlstraße bis zur Mauerstraße sein. Die Webergasse sollte keine Fußgängerzone sein.

Wenn ich in meine Garage möchte, mag ich nicht über die B28 fahren und oben wieder zurück zur Marktstraße.

Die Bergstraße für beide Richtungen kann man vergessen. Es reicht schon der Lärm, der in der Einbahnstraße erzeugt wird. Da kommen wir sonst gar nicht mehr beim "Wiehe" über die Straße.

01.06.22 Hans Joachim Nawrotzki

Die Fußgängerzone sollte nur in der Karlstraße errichtet werden, in der Webergasse nicht.

Da mein Balkon zur Bergstraße ist, möchte ich keinen Zweirichtungsverkehr in dieser Straße. Für viele ältere Leute, die dort wohnen, ist dies eine Zumutung.

Anwohner- oder Kurzzeitparken: Lustig, sonntags bekommt man als Blaubeurer nicht mal einen Parkplatz.

01.06.22, Silvia Schramm

Meiner Ansicht nach sollte die Fußgängerzone in der Karlstraße / Webergasse errichtet werden. So kann die allgemeine Zugänglichkeit zu den Geschäften gewahrt werden.

Als Anwohner möchte ich keine Verlängerung der Bergstraße. Sie soll eine Einbahnstraße bleiben.

01.06.22, Reiner Hornung

Von all den aufgeführten Varianten kann ich mich nur für die Variante 1 erwärmen. Da die Mauergasse sehr eng ist, begrüße ich die Einbahnregelung. Desweiteren wird nicht in die Geschäftswelt von Webergasse und Karlstraße eingegriffen. Allerdings würde ich für Samstag und Sonntag die Fußgängerregelung in der Webergasse und Karlstraße weiterhin begrüßen.

Darüber hinaus ist mir wichtig, dass die im Moment geltenden Regeln zu den obigen Stichpunkten beibehalten werden.

31.05.22, Petra Mayer

Meine Befürchtung ist, dass die Stadt den einzig durchgehend vorhandenen Gehweg in der Bergstraße "opfern" könnte um eine Verbreiterung der Fahrstraße zu erreichen um somit die Einbahnstraßenregelung aufheben zu können.

Deshalb möchte ich noch auf die Gehwege in der Bergstraße eingehen. So hat ein Pfälzer ein bemerkenswertes Urteil erstritten (VG Bad Neustadt Az. 3 K 372 18.NW vom 5.7.2019): "Verkehrsbehörden müssen eine große Gefahr für Fußgänger auch dann beheben, wenn noch nichts Schlimmes passiert ist. Der Schutz von Leib und Leben gehe über alles andere". Der Gehweg auf der linken Seite der Bergstraße entspricht nicht der Standardbreite. Bezogen auf das oben erwähnte Urteil bedeutet dies im Klartext: Die Bergstraße muss zwingend eine Einbahnstraße bleiben, sollte sie jedoch für eine Befahrung in beide Richtungen freigegeben werden, so muss der Gehweg verbreitert werden. Dies würde jedoch die Straße soweit verschmälern, dass eine Befahrung in beide Richtungen unmöglich ist.

31.05.22, Markus Anhorn

Mir persönlich gefällt Variante 8 und Variante 3 am besten.

Für Variante 8 spricht, dass die Bergstraße Einbahnstraße bleibt und, dass die Mauergasse eine Einbahnstraße würde (da diese sehr schmal ist).
Für Variante 3 spricht, dass die Bergstraße Einbahnstraße bleibt und, dass die Webergasse keine Fußgängerzone wird

Gegen Variante 8 spricht meiner Ansicht nach, dass die Webergasse keine Fußgängerzone werden sollte und die Karlstraße sollte nur an den Wochenenden in den Sommermonaten eine Fußgängerzone sein.
Gegen Variante 3 dagegen spricht, dass die Karlstraße nur an den Wochenenden in den Sommermonaten eine Fußgängerzone sein sollte und, dass die Mauergasse eine gegenläufige Straße bleibt.

Eine Ideale Variante wäre, wenn der touristische Verkehr aus der Alt-/ Kernstadt komplett verbannt und Parkmöglichkeiten am Bahnhof / Handelsgebiet (...) geschaffen werden. Gegebenenfalls könnte ein Busshuttle an den Wochenenden angeboten werden. Auch ist es aus unserer Sicht ausreichend, wenn die Karlstraße zwischen Straub und Rathaus ausschließlich an den Wochenenden in den Sommermonaten zur Fußgängerzone wird. Dass die Webergasse zur Fußgängerzone werden soll, ist nicht verständlich.

Die Bergstraße wurde in den 70er Jahre asphaltiert. Größtensteils wurde die Straße, welche als Einbahnstraße und Anwohnerparken konzipiert wurde, von den Anliegern durch Anliegerbeiträge finanziert. Daher gilt es die Bergstraße weiterhin als Einbahnstraße zu erhalten, was in der Variante 3 und 8 möglich ist. Wenn die Bergstraße zur gegenläufigen Straße umgestaltet werden würde, dann werden die bisherigen Nachteile der Bergstraße verstärkt: z.B. kein Gehweg auf der linken Straßenseite, Anwohnerparken nicht ausreichend möglich, die Straße ist zu schmal für gegenläufigen Verkehr. Kurzzeitparkplätze sind speziell in der Kernstadt und werktags erforderlich, um Besorgungen in der Altstadt zu erldigen, denn werktags steht der Schulhof nicht zur Verfügung.

30.05.2022, Anonym

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